Nutzungsbedingungen


  1. Geltungsbereich

1.1 Die jeweils aktuelle Hallenordnung wird Bestandteil des Vertrages zwischen den Nutzerinnen und Nutzern der einstein Boulderhalle mit den Standorten München (Landsberger Straße 185, 80687 München), Ulm (Blaubeurer Strasse 100, 89077 Ulm), Neu-Ulm (Leibnizstraße 12, 89231 Neu-Ulm), Duisburg (Essenberger Straße 85, 47059 Duisburg) Recklinghausen (Walkmühlenweg 55, 45661 Recklinghausen), Düsseldorf (Lierenfelder Str. 49, 40231 Düsseldorf), und der ein stein Boulderhallen GmbH & Co.KG, als Betreiberin dieser Kletter- und Boulderhallen.

1.2 Die Hallenordnung gilt auch für zukünftige Nutzungen der ein stein Boulderhalle durch die Nutzerinnen und Nutzer, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese bedarf.

1.3 Änderungen der Hallenordnung werden spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten in Schriftform als Aushang in der Boulderhalle kundgetan und mit Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer wirksam.

  1. Nutzungsberechtigung

2.1 Nutzungsberechtigt sind nur diejenigen Personen, die eine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Die Eintrittskarte muss während des Aufenthalts in der einstein Boulderhalle jederzeit vorzeigbar sein. Die Preise für die Benutzung der Anlage ergeben sich aus den veröffentlichten gültigen Preislisten. Der Eintritt umfasst abhängig vom jeweiligen Standort der Einrichtung – das Bouldern (Parkour), Cycling, Yoga sowie die Nutzung der Crossfit Box in der ein stein Boulderhalle während der Öffnungszeit eines Tages.
2.2 Zur Nutzung der Boulderhalle sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse zur Sicherheit beim Bouldern verfügen, oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Alle Nutzerinnen und Nutzer haben in Eigenverantwortung die unter Nr. 4 bis 6 beigefügten und in der Halle ausgehängten Hallenregeln für ein sicheres Bouldern anzuwenden, um potenzielle Gefahren zu vermeiden.
2.3 Kindern unter 6 Jahren ist die Nutzung des Boulderbereichs nicht gestattet. Die Nutzung des Kinderlandes kann nur unter Aufsicht erfolgen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen mit einer Aufsichtspflicht befugten Person die Boulderbereiche nutzen. Kinder und Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die einstein Boulderhalle auch ohne Eltern oder eine sonstigen Aufsichtsperson nach Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung nutzen. Diese Einverständniserklärung erhalten Sie bei unserem Personal oder kann von unserer Homepage www.einstein-boulder.com unter Eingabe des jeweiligen Standortes der einstein Boulderhalle heruntergeladen werden. Verträge über die Mitgliedschaft Minderjähriger schließt einstein nur mit deren gesetzlichen Vertretern.

  1. Öffnungszeiten

Die einstein Boulderhalle darf nur in den vom Betreiber vorgegebenen Öffnungszeiten genutzt werden. Die Öffnungszeiten sind der Website oder dem Aushang zu entnehmen, oder können beim Personal erfragt werden.


  1. Anforderungen, Verhalten und Haftung

4.1 Durch die Nutzung der Anlage versichern die Nutzerinnen und Nutzer, dass sie über grundlegende Boulder- und Kletterkenntnisse sowie die damit verbundenen Gefahren verfügen.
4.2 Klettern und Bouldern sind gefährliche Sportarten und mit einem Restrisiko verbunden. Ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Rücksichtnahme in Bezug auf andere Hallenbesucher*Innen wird von den Nutzerinnen und Nutzern erwartet. Handlungen, die zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen können, sind strikt zu unterlassen. Jede Route darf nur von maximal einer Person beklettert werden, um das Risiko eines Zusammenstoßes zu vermeiden. Übereinander oder direkt nebeneinander bouldern ist daher zu unterlassen. Es ist unbedingt den Benutzungs- und Sicherheitsrichtlinien sowie dem Personal Folge zu leisten. Macht euch auf gegenseitige Fehler aufmerksam. Die einstein Boulderhallen GmbH & Co.KG führt keine Kontrollen in Form von Nachweisen durch, ob die Nutzerinnen und Nutzer über ausreichende Sicherheitskenntnisse verfügen und diese anwenden.
4.3 Lose oder beschädigte Griffe sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.
4.4 Wir weisen darauf hin, dass jeder entstandene Unfall, bei dem eine Person zu Schaden gekommen ist, dem Personal umgehend zu melden ist. Das Rennen und Toben ist aufgrund der damit zusammenhängenden Gefahren im gesamten Hallenbereich untersagt.
4.5 Das Bouldern unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss ist verboten.
4.6 Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust, Diebstahl oder sonstigen Schäden am Eigentum wird eine Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Schränken untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen. Es wird empfohlen, Wertgegenstände nicht in den Garderoben zurückzulassen.
4.7 Mit allen Einrichtungsgegenständen und Trainingsgeräten ist sorgsam umzugehen. Trainingsgeräte sind nach deren Nutzung an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen. Beschädigungen und Defekte sind dem Personal sofort zu melden.

  1. Veränderungen, Beschädigungen, Sauberkeit

5.1 Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Speisen und Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden. Auch im Bereich der übrigen Trainingsflächen ist das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Getränken und Speisen innerhalb der Anlage nicht gestattet.
5.2 Tritte, Griffe und Volumen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.
5.3 Aus hygienischen Gründen ist es nicht zulässig, barfuß oder mit Strümpfen zu bouldern. Ebenso ist das Betreten der Fallschutzmatten nur mit Kletterschuhen, Strümpfen oder sauberen Turnschuhen gestattet. Das Betreten der sonstigen Trainingsflächen ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet.
5.4 Wir weisen darauf hin, dass im gesamten Hallenbereich auf Sauberkeit zu achten ist. Sämtliche Abfälle sind in den vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Dies gilt auch im Außenbereich, insbesondere für gerauchte Zigaretten.
5.5 Das Mitführen von Tieren ist im gesamten Hallenbereich nicht gestattet.
5.6 Rauchen und jede Form von offenem Feuer ist im gesamten Hallenbereich untersagt. Auf dem Vorplatz müssen gerauchte Zigaretten in den aufgestellten Aschenbecher entsorgt werden.

  1. Ausrüstungsverleih

Entliehenes Material ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust des entliehenen Gegenstandes ist der Entleiher verpflichtet, diesen zum gelisteten Preis zu ersetzen. Die veröffentlichte Leihgebühr bezieht sich auf die Nutzungsdauer von einem Kalendertag. Die Höhe der Leihgebühr ist beim Personal zu erfragen oder in der ausgehängten Liste einzusehen.

  1. Hausrecht

7.1 Das Hausrecht übt die einstein Boulderhallen GmbH & Co. KG oder die von ihr Bevollmächtigten aus.
7.2 Wer gegen die Benutzerordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
7.3 Bei Missachtung der aufgeführten Nutzungsregeln behält sich die einstein Boulderhallen GmbH & Co.KG vor, im Einzelfall Nutzerinnen und Nutzer von einer weiteren Nutzung der einstein Boulderhalle auszuschließen.

  1. Hygienevorschriften

8.1 Wir weisen dringlichst auf die Einhaltung unseres Hygienekonzepts hin. Bei Verstößen gegen dieses können Nutzerinnen und Nutzer der Halle verwiesen werden.
8.2 Eine Infektionsgefahr kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.












Die Geschäftsführung der einstein Boulderhallen GmbH & Co. KG
mit den Standorten München (Landsberger Straße 185, 80687 München), Ulm (Blaubeurer Strasse 100, 89077 Ulm), Duisburg (Essenberger Straße 85, 47059 Duisburg) Recklinghausen (Walkmühlenweg 55, 45661 Recklinghausen) und Düsseldorf (Lierenfelder Str. 49, 40231 Düsseldorf)